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Interviews

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Mindestlohn-Tarifabschluss für das Dachdeckerhandwerk

Am 17. Juli 2019 einigten sich der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf einen neuen Mindestlohn-Tarifvertrag.

Dieser wurde nun nach Ende der Erklärungsfrist von beiden Tarifvertragsparteien am 14. August 2019 bestätigt. Folgende Mindestlöhne wurden für die rd. 64.000 Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk abgeschlossen:

Laufzeit
24 Monate (01.01.2020–31.12.2021)

Entgelt
Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer*innen//Gesell*innen (Mindestlohn 2)

01/20: 13,60 €

01/21: 14,10 €

Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer*innen (Mindestlohn 1)

01/20: 12,40 €

01/21: 12,60 €

Sonstiges
Der Mindestlohn-Tarifvertrag soll im Wege einer Rechtsverordnung gem. § 7 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz erstreckt werden. Die aktuell noch geltende Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk endet mit dem 31. Dezember 2019 [vgl. unsere BDA-Tarifinformation III/028/18 vom 28. Februar 2018]. Derzeit beträgt der Branchenmindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer 12,20 € pro Stunde, der Branchenmindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) 13,20 € pro Stunde.