Dieser wurde nun nach Ende der Erklärungsfrist von beiden Tarifvertragsparteien am 14. August 2019 bestätigt. Folgende Mindestlöhne wurden für die rd. 64.000 Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk abgeschlossen:
Laufzeit
24 Monate (01.01.2020–31.12.2021)
Entgelt
Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer*innen//Gesell*innen (Mindestlohn 2)
01/20: 13,60 €
01/21: 14,10 €
Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer*innen (Mindestlohn 1)
01/20: 12,40 €
01/21: 12,60 €
Sonstiges
Der Mindestlohn-Tarifvertrag soll im Wege einer Rechtsverordnung gem. § 7 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz erstreckt werden. Die aktuell noch geltende Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk endet mit dem 31. Dezember 2019 [vgl. unsere BDA-Tarifinformation III/028/18 vom 28. Februar 2018]. Derzeit beträgt der Branchenmindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer 12,20 € pro Stunde, der Branchenmindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) 13,20 € pro Stunde.