Der saarländische Landtag hat am 24. April 2024 Änderungen im Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz beschlossen.
Der neue Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub gilt in Zukunft schon nach sechs Monaten im Betrieb, nicht wie bisher nach einem Jahr. Bisher hatten Arbeitnehmer nur Anspruch auf mehr als zwei Tage Bildungsurlaub, wenn sie dafür auch eigenen Erholungsurlaub eingebracht hatten. Weiterbildungsveranstaltungen, für die sich die Beschäftigten freistellen lassen, müssen mindestens sechs Unterrichtsstunden umfassen - können aber mit einem entsprechenden didaktischen Konzept auch online stattfinden.
Hier finden Sie das Gesetz mit dem aktuellen Stand der Änderungen vom 24. April 2024.
Weitere Informationen:
Wolfram Tiedtke
0681 95434-44