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ME-Rundschreiben 7/2024: Hinweise zur besonderen Differenzierung des T-ZUG (B)

Bei der Entscheidung über eine Verschiebung der Auszahlung sind Fristen zu beachten

Im laufenden Jahr 2024 besteht auf der Grundlage der Ergänzungsvereinbarung zum Tarifvertrag zum tariflichen Zusatzgeld (TV T-ZUG) erneut die Möglichkeit einer automatischen Differenzierung des tariflichen T-ZUG (B).  Das besondere Differenzierungsverfahren ermöglicht in einem ersten Schritt eine Verschiebung der Fälligkeit des T-ZUG (B) von Juli bis maximal zum 30. April des Folgejahres und in der Folge u. U. einen teilweisen oder vollständigen Entfall der Auszahlung des T-ZUG (B). 

Das T-ZUG (B) ist grundsätzlich im Juli 2024 in Höhe von 578,31 Euro an die anspruchsberechtigten Vollzeitbeschäftigten zu zahlen. Das besondere Differenzierungsverfahren ermöglicht in einem ersten Schritt eine Verschiebung der Fälligkeit des T-ZUG (B) von Juli 2024 bis maximal 30. April 2025. Rechtzeitig vor dem aufgrund der Verschiebung maßgeblichen Fälligkeitszeitpunkt ist dann über einen teilweisen oder vollständigen Entfall der Auszahlung des T-ZUG (B) zu entscheiden. 

Voraussetzung für die Verschiebung ist das Vorliegen einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Die Einschätzung, ob eine solche Situation vorliegt, obliegt dem Arbeitgeber. Richtschnur kann hier bereits die Kennzahl einer Nettoumsatzrendite von unter 2,3 % sein, die später die Grenze für die Nicht-Auszahlung des T-ZUG (B) markiert.

Sollte sich Ihr Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden, muss die Entscheidung über die Verschiebung des T-ZUG (B) spätestens vier Wochen vor dessen Fälligkeit im Juli getroffen und den Tarifvertragsparteien angezeigt werden. Die Beschäftigten und der Betriebsrat sind rechtzeitig über die Verschiebung zu informieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidung, ob eine Differenzierung für Ihr Unternehmen in Betracht kommt.

Um eine rechtzeitige Übermittlung der Verschiebungsanzeige an die IG Metall zu gewährleisten, bitten wir Sie in jedem Fall, uns Ihre Entscheidung das T-ZUG (B) zu verschieben bis spätestens zum 10. Juni 2024 in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen.

Wir werden diese dann an die IG Metall Bezirksleitung in Frankfurt weiterleiten.

Im Anhang finden Sie darüber hinaus in unseren Erläuterungen zum TV T-ZUG ab Seite 21 als Anlage die Hinweise zur besonderen Differenzierung des T-ZUG (B).

Anlage:
Erläuterungen zum Tarifvertrag tarifliches Zusatzgeld (TV T-ZUG)

Infos:
Wolfram Tiedtke
tiedtkethou-shalt-not-spammesaar.de 

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Foto: Adobe Stock/Katja Wickert