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VSU-Info Nr. 51/2024: BDI/DIHK-Positionspapier zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Die beiden Organisationen haben ein gemeinsames Papier zur „Implementierung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus“ veröffentlicht.

Im Oktober 2023 begann die Einführungsphase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM). Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) hat nun gemeinsam mit der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK) das Positionspapier „Implementierung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus“ veröffentlicht.

In der ersten Phase des CBAM müssen Unternehmen bis Ende 2025 quartalsweise Berichte abgeben, in denen die grauen Emissionen der eingeführten CBAM-pflichtigen Waren aufgeführt werden. Ab dem 1.1.2026 tritt CBAM vollständig in Kraft und Unternehmen müssen schrittweise, entsprechend den grauen CO2-Emissionen der Importwaren, CBAM-Zertifikate erwerben. Die freie Zuteilung für Anlagen im europäischen Emissionshandel (ETS), die diese CBAM-Waren herstellen, verringert sich dann schrittweise entsprechend.

Für betroffene Unternehmen stellt die Einführung der CBAM-Berichtspflichten eine große bürokratische Belastung dar. Das gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Zudem gab es auf nationaler und auf europäischer Ebene zum Zeitpunkt der Abgabe des ersten Berichts noch viele offene Fragen und Probleme bei der technischen Umsetzung. Die größte Belastung für die betroffenen Unternehmen ist die Unsicherheit, die die Einführung eines neuen Instrumentes mit sich bringt. Mit der „Scharfschaltung” des CBAM am 1.1.2026 beginnt auch die Abschmelzung der freien Zuteilung von Zertifikaten im ETS.

BDI und DIHK haben Unternehmen gebeten, nach Ende der ersten Berichtsperiode den Aufwand bei der CBAM-Berichtsabgabe aufzuschlüsseln und zu beziffern. Im Positionspapier finden Sie anonymisierte Berichte von Unternehmen, die den Aufwand bei der Einreichung der CBAM-Berichte beschreiben.

 

Der BDI setzt sich dafür ein, dass die EU-Kommission ein CBAM-Self-Assessment-Tool erstellt, um insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen. Eine solche „light“-Version des CBAM soll eine Überforderung vom Mittelstand und Familienunternehmen bei der Umsetzung der CBAM-Vorgaben verhindern. Die Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft auf den Weltmärkten soll nicht weiter belastet und komplexe Lieferketten nicht unter Druck gesetzt werden.

 

Weitere Informationen:

Simone Lony

0681 933 5848-4

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