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VSU-Info Nr. 49/2024: Neue Ökodesign Verordnung im EU-Rat verabschiedet

Webinar der EU-Kommission klärt über die wichtigsten Aspekte der neuen Verordnung auf

Am Dienstag haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) zugestimmt, die die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125 EG ablöst. Diese umfasste nur energieverbrauchsrelevante Produkte wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Geschirrspüler. Der Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung umfasst nun fast alle Produkte, darunter Haushaltsgeräte, Textilien, Möbel oder Chemikalien. Die zukünftigen Anforderungen an Produkte decken deren gesamten Lebenszyklus ab. So können Vorgaben für Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz gemacht werden, zum Beispiel zur Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, oder zur Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung. Die neuen Regeln gelten auch für den Onlinehandel und Importware. Außerdem wird ein verbindlicher Digitaler Produktpass für alle von der ESPR erfassten Produkte eingeführt.

Der Text der der ESPR wird in Kürze im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt noch in diesem Sommer in Kraft. Im weiteren Verlauf wird die EU-Kommission bis März 2025 einen ersten Arbeitsplan zur Umsetzung der ESPR veröffentlichen. Erst Anwendungen sind für die Produktgruppen Textil und Stahl geplant.

In einem Webinar hatte die EU-Kommission am 22. Mai 2024 über alle wichtigen Aspekte der neuen Ökodesign Verordnung informiert. Unter dem Link
Online information session on the new Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) - Streaming Service of the European Commission (europa.eu) und c5db3b9e-23ae-42c8-a50a-b549f20a377d_en (europa.eu) finden Sie alle wichtigen Ergebnisse.

Weitere Informationen:

Joachim Wollschläger

0681 954 34-28

wollschlaegerthou-shalt-not-spammesaar.de

Richter beim Unterschreiben eines Urteils
Foto: Adobe Stock/Memyjo