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Interviews

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VSU-Info Nr. 43/2024: Förderaufruf zum Förderprogramm der Klimaschutzverträge

Landeswirtschaftsstaatssekretärin Yorgova-Ramanauskas weist in Anschreiben an VSU auf Möglichkeit der Antragsstellung hin

Wie bereits im Rundschreiben Nr. 20/2024 mitgeteilt, läuft derzeit die erste Gebotsrunde für die Klimaschutzverträge. Unternehmen der emissionsintensiven Industrie, die bereits im Sommer 2023 am vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben, sind bis zum 11. Juli 2024 aufgefordert ein Gebot abzugeben, um eine Förderung zu erhalten. Im Sommer 2024 soll nach Vorhaben des BMWK eine zweite Runde mit einem vorbereitenden Verfahren starten. Ziel ist es, eine zweite Gebotsrunde noch Ende 2024 durchzuführen.

Die „Handreichung zur Antragseinreichung und Einreichung KSV“ finden Sie hier, das „Handbuch zum Förderprogramm Klimaschutzverträge (Handbuch KSV) Version 1.0 (1. Gebotsverfahren)“ steht hier zum Download bereit.

Das Förderprogramm der Klimaschutzverträge ist als Auktionsverfahren ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Unternehmen im Bieterverfahren mitteilen, in welcher Höhe sie staatliche Unterstützung benötigen, um mit der angestrebten transformativen Technologie eine Tonne CO2 einzusparen. Eine variable Förderung soll den geförderten Unternehmen über 15 Jahre gezahlt werden. Die Höhe der variablen Förderung richtet sich nach den jeweiligen CAPEX- und OPEX-Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage im Vergleich zur konventionellen Anlage. Klimaschutzverträge sind Hedging-Verträgen in der Privatwirtschaft nachempfunden, welche als Risikoabsicherungsinstrumente dienen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben und der Kurzübersicht. An- und Rückfragen können an klimaschutzvertraegethou-shalt-not-spambmwk.bund.de gerichtet werden.

Weitere Informationen:

Sarah Joseph

0681 933 5848-5

josephthou-shalt-not-spamstahl-verband-saar.de