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Tarifabschluss für die Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche

Am 18. Dezember 2019 einigte sich die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) bestehende Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ)

 

Die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) bestehende Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) einigte sich mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes in der vierten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss für die ca. 850.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche mit folgenden Eckpunkten:

Laufzeit
36 Monate (01.01.2020–31.12.2022)

Entgelt
01–03/20: 3 Nullmonate

Entgelterhöhung ab 01.04.2020:
- West: 1,9 %
- Ost: 2,31 % (EGr 1) bzw. 3 % (EGr 2–9)

Entgelterhöhung ab 01.10.2020:
- West: keine Erhöhung
- Ost: 2,2 %

Entgelterhöhung ab 01.04.2021:
- West: 3 %
- Ost: 7,1 % (durchschnittliche Erhöhung zur Ost-West-Entgeltangleichung)

Entgelterhöhung ab 01.04.2022:
- bundesweit einheitlich: 4,1 %

Sonstiges
Die Entgeltgruppen 2–4 werden ab 1. Juli 2020 neu geregelt.

Ab 1. Januar 2021 erhöht sich die Jahressonderzahlung staffelweise.

Des Weiteren gilt ab 1. Januar 2021 eine neue tarifliche Urlaubsstaffelung. Im ersten Jahr der Beschäftigung liegt der Anspruch bei 25 Tage, im zweiten bei 27 Tage und ab dem vierten Beschäftigungsjahr dann bei 30 Tagen Urlaub.

Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 12. Februar 2020 vereinbart.