Für die rund 580.000 Beschäftigten der chemischen und pharmazeutischen Industrie gelten folgende Eckpunkten:
Laufzeit
29 Monate (01.11.2019–31.03.2022; regional unterschiedlich zwischen 27 und 29 Monate)
Entgelt
11/19–12/19: zwei Nullmonate
01/20–06/20: regional gestaffelte Einmalzahlung von bis zu 6 % eines tariflichen Monatsentgelts
07/20: Entgelterhöhung um 1,5 %
07/21: Entgelterhöhung um 1,3 %; Differenzierungsklausel: Verschiebung der Entgelterhöhung um zwei Monate möglich, wenn dies die wirtschaftliche Lage erfordert
Die Entgelterhöhungen werden künftig in allen Tarifbezirken zum selben Zeitpunkt wirksam. Die regionalen Entgelttarifverträge haben entsprechend eine Laufzeit bis 31. März 2022.
Die tarifliche Jahresleistung wird ab dem Jahr 2021 von 95 % auf 100 % eines tariflichen Monatsentgelts angehoben.
Auszubildende
Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen entsprechend der Entgelterhöhungen
Sonstiges
- Tarifliche Pflegezusatzversicherung: Versicherungsschutz für alle Tarifbeschäftigten ab 1. Juli 2021 ohne Gesundheitsprüfung; im Pflegefall erhält der Versicherte bei ambulanter Pflege 300 € pro Monat, bei stationärer Pflege 1.000 € pro Monat; Arbeitgeber trägt Kosten von 33,65 € pro Monat je Tarifbeschäftigten; Versicherte können den Versicherungsschutz auf Familienmitglieder ausweiten sowie die individuellen Leistungen aufstocken
- Tarifvertrag „Moderne Arbeitswelt“: Tarifbeschäftigte erhalten für das Jahr 2020 einen Zukunftsbetrag von 9,2 % eines tariflichen Monatsentgelts, der für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden kann; im Jahr 2021 beträgt er 13,8 % und im Jahr 2022 steigt der Betrag auf 23 % eines Monatsentgelts; über die Verwendungsmöglichkeiten entscheiden die Betriebspartner bis 30. September 2020 (mindestens zwei von acht tariflich vorgegebenen Optionen: Langzeitkonto, Freistellung, Qualifizierung, Aufstockung der tariflichen Pflegezusatzversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung Chemie, Gesundheit und Auszahlung); Voraussetzung für zusätzliche freie Tage ist, dass das betrieblich notwendige Arbeitsvolumen sichergestellt ist; Arbeitgeber hat dazu nun die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zur Arbeitszeit mit den Beschäftigten zu treffen, die über die tarifliche Wochenarbeitszeit hinausgehen; Grundlage ist eine freiwillige Betriebsvereinbarung; Differenzierungsklausel: Halbierung des Zukunftsbetrags aus wirtschaftlichen Gründen möglich; Vereinbarung, mit der mobiles Arbeiten erleichtert wird: wenn der Beschäftigte im Rahmen der mobilen Arbeit selbst über das Ende der Arbeitszeit oder über den Beginn der Arbeitszeit am nächsten Werktag bestimmen kann, wird die vorgeschriebene Ruhezeit von elf auf neun Stunden verkürzt; doppelte Freiwilligkeit; über die Eignung des Arbeitsplatzes entscheidet der Arbeitgeber
- gemeinsame Qualifizierungsoffensive: zur Unterstützung der strategischen Personalplanung stellen BAVC und IG BCE den Betrieben eine Software zur Verfügung, die den Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten abbildet; in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit ist ein branchenspezifisches Beratungsangebot über Weiterbildungsmöglichkeiten geplant; Entwicklung einer „Future Skills Map“, die sowohl die Kompetenzen abbildet, die für die Branche wichtiger werden, als auch die Kompetenzen, die an Bedeutung verlieren werden
- Verpflichtung, die Regelung zu Altersfreizeiten zu überprüfen und ein neues Modell zu erarbeiten.