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Tarifabschluss für die gewerblichen Beschäftigten der Druckindustrie

Am 3. Mai 2019 einigten sich der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und die ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Nach der achten Verhandlungsrunde kam es für die ca. 130.000 gewerblichen Beschäftigten der Druckindustrie zu einem Tarifabschluss mit folgenden Eckpunkten:

Laufzeit

36 Monate (01.09.2018–31.08.2021)

Entgelt

09/18–04/19: acht Nullmonate

05/19–05/20: Entgelterhöhung um 2,4 %

06/20–04/21: Entgelterhöhung um 2,0 %

05/21–08/21: Entgelterhöhung um 1,0 %

Sonstiges

Der durch den bvdm zum 30. September 2018 gekündigte Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer sowie die Anhänge zum Manteltarifvertrag treten zum 1. Oktober 2018 wieder in Kraft. Die Laufzeit endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, automatisch zum 30. April 2021. Danach tritt die Nachwirkung ein. Die Tarifpartner verpflichten sich, ab 1. Juni 2019 Verhandlungen zur Reform der Tarifverträge für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie aufzunehmen. Verhandelte Neuregelungen sollen zum 1. Mai 2021 in Kraft treten. Von Seiten des bvdm sollen die Themen Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaubsgeld und Jahresleistung sowie die Anhänge zum Manteltarifvertrag diskutiert werden. Die ver.di wird bis spätestens 30. September 2019 einen eigenen Themenkatalog einbringen – Bestandteil soll aus Sicht der ver.di die Frage allgemeinverbindlicher branchenbezogener Lohnuntergrenzen sein. Um eine zügige Einigung zu erzielen, werden sich die Tarifpartner alle zwei Monate treffen.

Die Tarifpartner empfehlen den regionalen Tarifträgerverbänden der Druckindustrie, das Tarifergebnis für die Angestellten entsprechend zu übernehmen.

Erklärungsfrist: 31. Mai 2019