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VSU-Info 27/2024: Verbändeanhörung zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, Rückmeldefrist bis 22.04.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf vorgelegt. Rückmeldungen bitte bis spätestens 22.04.2024 12:00 Uhr

Zum Erreichen der ambitionierten gesetzlichen Klimaziele ist unter anderem eine ausreichende Versorgung Deutschlands mit Wasserstoff aus erneuerbaren Energien unabdingbar. Anbei erhalten Sie den Referentenentwurf eines Gesetzes zur planungs- und genehmigungsrechtlichen Beschleunigung des Hochlaufs von Wasserstoffinfrastruktur und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf (Wasserstoffbeschleunigungsgesetz).

Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) plant hierzu eine Stellungnahme. Sollten Sie Anmerkungen zum Gesetzesentwurf haben, schicken Sie uns diese bitte bis spätestens 22.04.2024 12:00 Uhr. Wir leiten die Rückmeldungen dann gesammelt an den BDI weiter.

Laut BMWK soll mit vorliegendem Gesetzentwurf der Wasserstoffmarkthochlauf beschleunigt werden. Hierbei nimmt die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der Vergabeverfahren insbesondere für die Herstellung, die Speicherung und den Import von Wasserstoff eine zentrale Rolle ein. Vorhaben im Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes soll grundsätzlich ein überragendes öffentliches Interesse zugeteilt werden. Das Artikelgesetz ergänzt dabei für Elektrolyseure die Erleichterungen im Genehmigungsrecht, die gegenwärtig durch die Novellierung der 4. Bundesimmissionsschutz-Verordnung geschaffen werden.

Laut BDI ist der Gesetzesentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht final abgestimmt.

Weitere Informationen:
Simone Lony
0681 933 5848-4
lonythou-shalt-not-spamvds-stahl.de

Wasserstoff-Lagerung
Foto: AdobeStock/AA+W