Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 erhöhen sich die Grundentgelt und Ausbildungsvergütungen um 3,3 Prozent. Dies wurde im Rahmen der zweistufigen Entgeltanpassung im Tarifabschluss vom November 2022 vereinbart.
Bezüglich der Möglichkeiten, diese Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile anzurechnen, verweisen wir auf die Ausführungen von Gesamtmetall.
Sollten in diesem Zusammenhang noch Fragen offen sein, sprechen Sie uns bitte an.
Infos:
Wolfram Tiedtke
tiedtke@mesaar.de