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ME-Rundschreiben 5/2024: M+E-Leitfaden zur Anrechnung der tariflichen Entgelterhöhung auf übertarifliche Verdienstbestandteile

Zweite Stufe der Tabellenerhöhung um weitere 3,3 Prozent zum 1. Mai 2024 – Anrechnung der tariflichen Entgelterhöhung auf übertarifliche Verdienstbestandteile

Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 erhöhen sich die Grundentgelt und Ausbildungsvergütungen um 3,3 Prozent. Dies wurde im Rahmen der zweistufigen Entgeltanpassung im Tarifabschluss vom November 2022 vereinbart.

Bezüglich der Möglichkeiten, diese Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile anzurechnen, verweisen wir auf die Ausführungen von Gesamtmetall.

Sollten in diesem Zusammenhang noch Fragen offen sein, sprechen Sie uns bitte an.

Infos:
Wolfram Tiedtke
tiedtke@mesaar.de

Taschenrechner und Tabelle
Foto: Adobe Stock/Erwin Wodicka