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VSU-Info 29/2024: Erklärung zum sozialen Europa beschlossen

Im Rahmen einer Konferenz zur Europäischen Säule sozialer Rechte unter Leitung der belgischen EU-Ratspräsidentschaft sind neue Regeln für ein soziales Europa auf den Weg gebracht worden.

Die belgische EU-Ratspräsidentschaft hat am 15./16. April eine hochrangige Konferenz zur Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) im belgischen La Hulpe organisiert.

Im Rahmen der Konferenz wurde eine gemeinsame Erklärung angenommen, die die EU-Ratspräsidentschaft, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und ein Teil der EU-Sozialpartner unterschrieben haben. Der europäische Arbeitgeber-Dachverband BusinessEurope hat die Erklärung nicht gebilligt. Im Rat der EU haben Schweden und Österreich die Erklärung nicht unterstützt, weshalb die belgische Ratspräsidentschaft nur im Namen von 25 Mitgliedstaaten unterzeichnen konnte. Zudem haben Irland und Ungarn eine abweichende Protokollerklärung zum angenommenen Text abgegeben.

In der Erklärung werden folgende allgemeine Punkte festgelegt:

  • Die ESSR bietet Orientierungshilfe, um politische Maßnahmen zu gestalten. Ihre Umsetzung auf der angemessenen politischen Ebene soll prioritär fortgesetzt werden.
  • Die ESSR soll in allen relevanten Politikbereichen integriert werden, auch im Hinblick auf auswärtiges Handeln und Handelspolitik der EU.
  • Der Aktionsplan zur Umsetzung der ESSR soll im Jahr 2025 überprüft werden; darin sollen weitere Umsetzungsmaßnahmen definiert werden.
  • Das Europäische Semester bleibt das wichtigste Instrument, die Umsetzung der ESSR zu überwachen.

Zudem werden in der Erklärung u. a. folgende – perspektivisch gesetzgeberische – Maßnahmen gefordert:

  • Zusätzliche Maßnahmen in den Schlüsselbereichen des digitalen Zeitalters, u. a. Telearbeit, das Recht auf Nichterreichbarkeit, Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt, algorithmisches Management sowie Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer,
  • neue Initiativen, um Betrug und Missbrauch bei Arbeitnehmermobilität besser aufzudecken, insbesondere im Hinblick auf Unterauftragsvergabe und Zeitarbeit,
  • neue Maßnahmen beim Arbeitsschutz, u. a. psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz, spezifische Gefahren aufgrund des Klimawandels, Mindeststandards für gefährliche Stoffe, berufsbedingte Krebserkrankungen,
  • Maßnahmen bei öffentlicher Auftragsvergabe, um Nachhaltigkeit und Tarifverhandlungen zu fördern,
  • Weiterentwicklung der Rolle und Zuständigkeiten der Europäischen Arbeitsbehörde,
  • Bewertung der Antidiskriminierungsstrategien.

Die Erklärung soll formell auf der nächsten Tagung des Rats für Beschäftigung und Soziales am 20. Juni 2024 angenommen werden.

Bewertung des Bundesverbands der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): Die „La Hulpe“-Erklärung stellt ein ambitioniertes Arbeitsprogramm für die EU-Sozialpolitik in der kommenden Legislaturperiode 2024 bis 2029 dar. Die ESSR solle in allen Politikbereichen berücksichtigt werden. Dies wird mit einem breiten Spektrum von neuen Vorschlägen unterlegt. Die Erklärung wird in den kommenden Jahren politisch dafür verwandt werden, um mehr sozialpolitische Aktivitäten auf EU-Ebene zu fordern und durchzusetzen. Der Inhalt der Erklärung ist nicht ausbalanciert, so dass sie Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite gleichermaßen mittragen könnten. Viele arbeitgeberrelevante Themen, wie etwa eine zeitgemäße sozialversicherungsrechtliche Koordinierung und verbesserte Informationsbereitstellung bei der Arbeitnehmermobilität, wurden in der Erklärung nicht ausreichend genug berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund hat BusinessEurope richtigerweise entschieden, die Erklärung nicht zu unterzeichnen.

Weitere Informationen:

Joachim Wollschläger

0681 954 34-28

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