Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorletzten Woche hat die Bundesregierung eine Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften herausgegeben. Das Dokument kann hier heruntergeladen werden:
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) konkretisiert diese allgemeinere Empfehlung der Bundesregierung im Sinne der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel nun mit Hilfe von praxisnahen Handlungsempfehlungen:
• zu freier Lüftung (zumeist über Fenster) und technischer Lüftung (über zentrale oder dezentrale raumlufttechnische Anlagen),
• zur Verwendung von mobilen oder dezentralen Umluftgeräten wie Klimageräte, Heizlüfter oder Ventilatoren,
• zur richtigen Luftreinigung und den passenden klimatischen Bedingungen.
Die DGUV-Publikation FBVW-502 „SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen“ ist hier zu finden:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3932
Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine entsprechende Handlungshilfe zum richtigen Lüften verfasst. Sie ist etwas umfangreicher als die Veröffentlichung der DGUV. Dafür liefert sie mehr Hintergrundwissen zu RLT-Anlagen, z. B. zu
• Luftströmen bei RLT-Anlagen,
• aktuelle Erkenntnisse zur Übertragung von SARS-CoV-2 durch RLT-Anlagen,
• Minimierung von Infektionsrisiken beim Umluftbetrieb von RLT-Anlagen.
Diese Erkenntnisse können beispielsweise bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung hilfreich sein. Die BAuA-Publikation "Infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie" ist hier zu finden:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Lueftung.html
Mit freundlichen Grüßen
Michael Pfeifer
Telefon 0681 95434-33
pfeiferthou-shalt-not-spammesaar.de
Rundschreiben als PDF-Dokument