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Interviews

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VSU-Info Nr. 1/2020

1. Niederschrift zur Sitzung "Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs" vom 20. November 2019

2. Änderungen seit 01.01.2020 in den Bereichen Gesundheit, Alterssicherung und Arbeitsmarkt

Zu 1.     Niederschrift zur Sitzung "Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs" vom 20. November 2019


Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit haben die Niederschrift über die Sitzung zu "Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs" vom
20. November 2019 veröffentlicht.

Wesentliche Inhalte der Sitzung sind:

  • Beitragsrechtliche Behandlung von Urlaubsabgeltungen nach Beendigung der Beschäftigung durch Tod des Arbeitnehmers
  • Beitragsrechtliche Behandlung von Zuwendungen des Arbeitgebers zu einer betrieblichen Krankenversicherung
  • Beitragsrechtliche Behandlung von Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte
  • Beitragsrechtliche Behandlung verbilligter Wohnraumüberlassung nach Änderung des § 8 Abs. 2 Satz 12 EstG
  • Beitragspflichtige Einnahmen bei einer Nebentätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst
  • Überarbeitung der gemeinsamen Grundsätze vom 21. März 2019 für die Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung


Die zur Veröffentlichung freigegebene Niederschrift können Sie in elektronischer Form bei uns anfordern (Anforderung 1).


Zu 2.     Änderungen seit 01.01.2020 in den Bereichen Gesundheit, Alterssicherung und Arbeitsmarkt

Sowohl zum 01.01.2020 als auch im Laufe dieses Jahres werden in den Bereichen Gesundheit, Alterssicherung und Arbeitsmarkt Änderungen in Kraft treten. Bei Interesse können Sie die jeweiligen Übersichten hierzu vom Bundesgesundheitsministerium (Anforderung 2) und Bundesarbeitsministerium (Anforderung 3) in elektronischer Form bei uns anfordern.

Zu den Änderungen und neuen Regeln zählen u. a.:

Bereich Gesundheit und Rentenversicherung:

  • Anhebung des paritätischen von Versicherten und Arbeitgebern zu tragenden durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 %.
  • Schaffung von Terminservicestellen für Patientinnen und Patienten
  • Schrittweise Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen
  • Vergütung der Kosten für Leiharbeit im Krankenhaus nur noch bis zur Höhe des Tariflohns
  • Reform der Ausbildungen der Pflegeberufe
  • Organisatorische Lösung der Medizinischen Dienste von den Krankenkassen
  • Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung bis 159 € bei Betriebsrenten
  • Anhebung der Zurechnungszeit bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate


Bereich Arbeitsmarkt:


Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird bis zum Ende des Jahres 2022 um weitere 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 % mittels Rechtsverordnung abgesenkt.

  • Der Insolvenzgeldumlagesatz für 2020 beträgt weiterhin 0,06 %.
  • Die Erweiterung der Rahmenfrist beim Arbeitslosengeld von derzeit 24 auf 30 Monate tritt in Kraft (war im Qualifizierungschancengesetz geregelt).
  • Die Sonderregelung zum Eingliederungszuschuss für Ältere wird um vier Jahre bis Ende 2023 verlängert.
  • Das Beschäftigungsduldungsgesetz tritt in Kraft.
  • Die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) tritt in Kraft: die Reform der Eingliederungshilfe.
  • Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland die Europäische Union ohne Austrittsabkommen verlässt, tritt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung in Kraft.
  • Zum 1. Februar 2020 wird die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Arbeit aufnehmen, mit der Anerkennungssuchende, die sich im Ausland befinden, einen bundesweit zentralen Ansprechpartner erhalten.
  • Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft.


Mit freundlichen Grüßen

Tina Mayer

Tel.: 0681 9 54 34-26
Fax: 0681 9 54 34-74
E-Mail: mayerthou-shalt-not-spammesaar.de

Rundschreiben als PDF-Datei
Anforderung 1 als PDF-Datei
Anforderung 2 als PDF-Datei
Anforderung 3 als PDF-Datei