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ME-Rundschreiben Nr. 2/2020

Zuschläge für Nachtarbeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Urteil vom 21.03.2018 hat das BAG eine tarifvertragliche Regelung in der Textilindustrie für unwirksam erklärt. Die beanstandete tarifvertragliche Regelung sieht für unregelmäßige Nachtarbeit einen Zuschlag von 50 % vor, während Nachtarbeit im Schichtbetrieb mit einem Zuschlag von 15 % vergütet wird. Das BAG hielt in der o.g. Entscheidung eine derartige Differenzierung für gleichheitswidrig und deshalb unwirksam. Im Anschluss an dieses BAG-Urteil hat das LAG Bremen in einem Urteil vom 10.04.2019 die Regelung des Manteltarifvertrages der Metallindustrie für das Gebiet Unterweser, die zwischen unregelmäßiger Nachtarbeit mit einem Zuschlag von 50 % und regelmäßiger Nachtarbeit mit einem Zuschlag von 15 % differenziert, ebenfalls für rechtswidrig erklärt.

Diese Rechtsprechung, die eine jahrzehntelange Praxis der Tarifparteien in zahlreichen Branchen hinterfragt, tangiert auch unseren Manteltarifvertrag, der je nach Form der Nachtarbeit zwischen Zuschlägen von 20 % und Zuschlägen von 50 % differenziert. Auf Grundlage dieser Rechtsprechung haben in mehreren Mitgliedsbetrieben Arbeitnehmer Ansprüche auf einen höheren Zuschlag geltend gemacht. Diese Geltendmachungen und die unsichere Rechtslage haben in den betroffenen Betrieben Fragen aufgeworfen.

Um die Möglichkeiten einer Verhandlungslösung auszuloten, führen auch wir als Teil der Verhandlungsgemeinschaft M+E MITTE zu diesem Thema Gespräche mit der IG Metall Bezirksleitung Mitte. Bereits in den letztjährigen Mitgliederversammlungen haben wir über die neue Rechtsprechung informiert. Darüber hinaus stehen wir in Kontakt mit unmittelbar betroffenen Mitgliedsunternehmen sowie in engem Austausch mit den Gremien der Verbände ME Saar und UV Saar.

Eine ähnliche Konstellation wie in unserem Tarifgebiet gibt es auch noch in mehreren anderen Tarifgebieten der Metall- und Elektroindustrie, so im Nordraum, in Berlin-Brandenburg und in Sachsen.

NORDMETALL hat für seine Tarifgebiete Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordwestliches Niedersachsen und Unterweser mit der IG Metall Bezirk Küste die Zuschläge für Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit neu geregelt: Ab dem 1. April 2020 wird statt bisher drei Zuschlagsarten – dem 12,5 %-Zuschlag für regelmäßige Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit, dem 20 %-Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit sowie dem 50 %-Zuschlag für anderweitige Nachtarbeit – ein einheitlicher Zuschlagssatz gezahlt. Dieser beträgt in den Zeitfenstern von 20 - 24 Uhr und 4 - 6 Uhr jeweils 25 %, im Zeitfenster von 0 - 4 Uhr 35 %.

Ab frühestens Januar 2021 können diese Zuschläge auf Grundlage einer freiwilligen Betriebsvereinbarung in Zeit statt Geld gewährt werden.

Die von den Betrieben zu tragenden Mehrkosten durch die neue Zuschlagsregel sind für die Mitgliedsunternehmen bei 0,2 % der tariflichen Bruttojahresentgeltsumme des Betriebs gedeckelt. Darüber hinausgehende Kosten werden auf betrieblicher Ebene durch freiwillige Betriebsvereinbarung kompensiert, zunächst durch Anrechnung betrieblicher Zulagen, sodann durch Verschieben einer Tariferhöhungen oder Reduzierung des T-ZUG (B). Diese Kompensation gilt für drei Jahre, bei Mehrkosten von mehr als 2 % bis zu fünf Jahre.

Mit unseren Gremien und den Verbänden von M+E MITTE werden wir das Ergebnis und seine Bedeutung für unsere Gespräche mit der IG Metall Bezirk Mitte zur Neuregelung der Nachtzuschläge bewerten.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Martin Schlechter    Wolfgang Kohler

T 0681 9 54 34-44
F 0681 9 54 34-74
E-Mail tiedtke@mesaar.de

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